IMPRESSUM

Inhaberin: Martina Icha
Unternehmensgegenstand: Einrichtungsberatung und Homestaging
Firmensitz: Heringgasse 19, 1220 Wien
Tel.: +43 664 4307071
E-Mail: office@icha.at

Für den Inhalt der Website verantwortlich: Martina Icha
Konzeption, Grafikdesign und Umsetzung: Madgalena Akantisz | mathakundmahlknecht.at
Fotos: Heinz Köhler und unsplash.com

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer/VAT: ATU74245202

Gewerbeberechtigungen

  • Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten. Unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung: GISA-Zahl 31386241
  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation:GISA-Zahl 34138908
  • Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent:GISA-Zahl 34756676

 

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Allgemeines/Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Umfang des Auftrages

Der Umfang des konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten als Subunternehmer erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und er Auftraggeberin.

Davon zu Unterscheiden ist der Fall, dass die Auftragnehmerin dem Auftraggeber für die Umsetzung des von der Auftragnehmerin erstellten Werkes/Entwurfes entsprechende ausführende Unternehmer empfiehlt oder vermittelt. Mit jenen muss der Auftraggeber ein direktes Vertragsverhältnis begründen, der Auftragnehmerin gebührt diesfalls eine Vermittlungsprovision seitens des Auftraggebers.

Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeiterinnen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Moodboards, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Es besteht weder eine Herausgabepflicht noch eine Aufbewahrungspflicht der Auftragnehmerin, die über den konkreten Auftrag hinausgeht.

Gewährleistung

Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

Haftung / Schadenersatz

Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.

Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Datenschutz

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

Entgelt

Der Auftragnehmerin gebührt ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig. Soweit nicht einzelvertraglich anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Anzahlung von 50 % der veranschlagten Kosten bei Vertragsabschluss zu verrechnen.

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Dauer des Vertrages

Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anzuwenden. Erfüllungsort ist Wien als der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien vereinbart.

AGB

Grundsätzliches

1. Geltung der AGB
Für alle Aufträge an den AN gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Präsentationen
Jegliche, auch teilweise, Verwendung der von dem Beratungsunternehmen mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung der AN. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen der AN zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Tätigkeiten des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der AN.

3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung
3.1 / Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher oder elektronischer Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden.
3.2 / Die ANist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4. Abwicklung von Aufträgen
4.1 / Die von der AN übermittelten Besprechungsprotokolle (Moodboards) sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht bis zu drei Tagen nach Erhalt widerspricht.
4.2 / Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Original-illustrationen usw.), die die AN erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der AN. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die AN nicht verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 / Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Drittkosten oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber direkt weiterberechnet ohne Marge und unter Vorgabe aller Belege.
5.2 / Vergütung und Zahlungsbedingungen
a. Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist (z.B. eine Pauschalvergütung), erfolgt die Vergütung des Auftragnehmers nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung sind die jeweils gültigen Stunden- und Tagessätze von Auftragnehmer.
b. Soweit nicht Abweichendes vereinbart ist wird die Vergütung fällig zu 50 % bei Abschluss des Einzelvertrages sowie 50 % nach Abschluss der Ausstattung des Objektes sowie Zugang einer entsprechenden Rechnung. Der Kunde kommt zwei Wochen nach Zugang der Rechnung in Verzug.
c. Der Kunde ersetzt dem Auftragnehmer ferner gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten und Spesen für mit dem Kunden für die Erbringung der Leistungen vereinbarte Reisen.
d. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

6. Nutzungsrechte
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt die AN dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

7. Mitwirkung des Auftraggebers
Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann AN für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung – nach Abzug ggf. ersparter Aufwendungen und etwaiger im Verzögerungszeitraum durch Ersatzaufträge erwirtschafteter Vergütungen – verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Entschließt sich AN, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug kommt. Unberührt bleiben die Ansprüche von AN auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.

8. Haftung
8.1 / Die AN haftet - bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen der Haftung - für vorsätzlich oder grobe fahrlässig verursachten Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die AN nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
8.2 / Externe Links. Die Webseite enthält sog. „externe Links“ (Verlinkungen) zu anderen Webseiten, auf deren Inhalt der Anbieter der Webseite keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund kann der Anbieter für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird der Link umgehend entfernen.

9. Kündigung
9.1 / Die vorzeitige ordentliche Kündigung eines Einzelauftrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
9.2 / Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
Die AN wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

11. Datensicherung
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für die durch das Beratungsunternehmen und dessen Mitarbeiter benutzten Accounts und Systemzugänge beim Auftraggeber nur Leserechte bestehen und damit die Möglichkeit auch eines versehentlichen Löschens von Daten des Auftraggebers sicher und dauerhaft ausgeschlossen ist.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Wien, November 2018